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Tipps
Reiserecht |
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| ...aus dem Reiserecht Verlegung der Flugzeit bei Pauschalreisen zumutbar. Der An- bzw. Abreisetag sind urlaubsrechtlich keine Urlaubstage. Eine Flugzeitverlegung ist daher grundsätzlich kein Mangel. Nach
Ausage der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam, müssen Pauschalurlauber
Flugzeitänderungen die auf den An- bzw.
Abreisetag fallen ohne Anspruch auf
eine Entschädigung durch den Reiseveranstalter hinnehmen. |
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