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...aus dem Reiserecht

Verlegung der Flugzeit bei Pauschalreisen zumutbar.

Der An- bzw. Abreisetag sind urlaubsrechtlich keine Urlaubstage. Eine Flugzeitverlegung ist daher grundsätzlich kein Mangel.

Nach Ausage der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam, müssen Pauschalurlauber Flugzeitänderungen die auf den An- bzw. Abreisetag fallen ohne Anspruch auf eine Entschädigung durch den Reiseveranstalter hinnehmen.
Nur, wenn z. B. Urlauber so spät an ihrem Ziel eintreffen, dass der erste Urlaubstag durch die fehlende Nachtruhe beeinträchtig ist, kann der Reisepreis gemindert werden. Das treffe auch dann zu, wenn die Abreise vom Hotel auf den frühen Morgen fällt, dass der vorhergehende Abend nicht mehr zum Erholen genutzt werden kann.

 
 
 
 

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